Stand: 27.10.2024
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptieren Sie dieHausordnung des Johannes-Kepler-Gymnasiums, an dem die Tanzveranstaltung stattfindet. Sie verpflichten sich dazu, diese Regeln einzuhalten. Dies beinhaltet das komplette Alkohol- und Drogenverbot!
Beim Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht keine Möglichkeit für ein erneutes Entwerten der Karte. Nur das Tragen eines gültigen Bändchen berechtigt einen erneuten Eintritt.
Die Rücknahme von Karten ist ausgeschlossen. Im Falle eines Ausfalls des Balls ist die Rückerstattung auf Anfrage möglich. Die Weitergabe der Karten an Dritte ist erlaubt (siehe 4).
Für eine Weitergabe der Eintrittskarte an Drittpersonen muss die Erlaubnis des Organisationsteam des Herbstballs eingeholt werden, andernfalls wird die Karte nicht als gültig angesehen.
Im Fall der Absage oder Terminverschiebung der Veranstaltung werden keine Kosten
(z.B. Anfahrt) ersetzt.
Zum Ball werden Film- und Tonaufnahmen, sowie Fotos angefertigt, mit deren späterer Verwendung für Öffentlichkeitsarbeit des Abiturjahrgangs 2026 des Johannes-Kepler-Gymnasiums Sie sich durch den Kauf der Karte und den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären.
Das Mitbringen von Gläsern, Dosen, Stöcken, Waffen, Feuerwerksartikeln, jegliche Art von Drogen und anderweitigen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Bei Feststellung von verbotenen Gegenständen werden diese vom Organisationsteam eingezogen und nach der Veranstaltung, im Beisein eines Erziehungsberechtigten, an den/die EigentümerIn zurückgegeben.
Das Mitbringen sowie das Einnehmen von eigenen Getränken oder eigenem Essen ist nicht gestattet.
Der Vorbehalt der Durchführung von Taschen- und Ausweiskontrollen wird mit dem Kauf der Karte akzeptiert. Bei Ausweiskontrollen sind neben Personalausweisen oder Reisepässen auch Schülerausweise erlaubt.
Im Falle von Personenschäden oder einer Beschädigung fremden Eigentums, sowohl des Inventars des Johannes-Kepler-Gymnasiums, als auch des Eigentums anderer Personen, müssen die entstandenen Kosten durch die verursachende Person getragen werden.
Aufgrund des Jugendschutzgesetzes (JuSchG §5,1) endet die Tanzveranstaltung für alle BesucherInnen unter 16 Jahren um 21:30 Uhr.
Die Missachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Missbrauch der Karte werden geahndet und ziehen den sofortigen Verfall der Eintrittskarte, beziehungsweise einen Verweis von der Veranstaltung mit sich. Diese AGBs können jederzeit ohne Benachrichtigung geändert werden. Der Zustimmende verpflichtet sich, die AGBs in regelmäßigen Abständen durchzulesen.